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Stadtrecht
Das Stadtrecht der Stadt Dreieich ist eine Sammlung der wichtigsten für das Stadtgebiet Dreieich geltenden ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge, Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Tarife usw.). Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben, wurden in die Sammlung nicht aufgenommen.

Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über die städtischen Regelungen handelt. Die Stadt Dreieich haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Dreieich - in der Offenbach Post - sind diese maßgeblich.

Die Gliederung des Inhalts vereinfacht das Auffinden der gewünschten Vorschrift.
Das Stadtrecht der Stadt Dreieich ist unterteilt in 10 Kapitel:

  0.
  Allgemeine Verwaltung
  1.    Öffentliche Sicherheit und Ordnung  
  2.    Natur- und Umweltschutz 
  3.    Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 
  4.    Soziale Sicherung 
  5.    Gesundheit, Sport, Erholung 
  6.
Bau- und Wohnungswesen
  7.
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
  8.
Wirtschaftliche Unternehmen, 
allgemeine Grund- und Sondervermögen
  9.
Allgemeine Finanzwirtschaft
10.
Wissenswertes über Dreieich
 
Bitte wählen Sie die jeweils unterstrichenen Textstellen aus.
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